Auf die Berufung der Beklagten wird das 23.09.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Berufung des Klägers gegen das 23.09.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin -
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.
Das Berufungsurteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 5.000.00 € festgesetzt.
I.
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