Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 13.08.2021, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, einen Betrag in Höhe von 9.111,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz daraus seit dem 25.02.2020 zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
3.Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 19.204,49 €.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte, auf Rückabwicklung von zwei Lebensversicherungsverträgen nach erklärtem Widerspruch gemäß §
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