Den Beklagten wird eine Frist zur Berufungserwiderung von drei Wochen nach Zugang des Beschlusses gesetzt.
Sollte der neue Vortrag der Klägerin nicht zu bestreiten sein, stünden der Klägerin noch 222,80 EUR an vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu.
Im Übrigen hat die Berufung der Klägerin keine Aussicht auf Erfolg.
Insoweit wird der Klägerin Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.
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