Der nach den Verhältnissen auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu ermittelnde Wiederbeschaffungswert eines gebrauchten Kfz ist der Preis, den der Geschädigte aufwenden muß, um von einem seriösen Händler einen dem Unfallfahrzeug entsprechenden Ersatzwagen nach gründlicher technischer Überprüfung (u.U. mit Werkstattgarantie) zu erwerben ...; er soll einen wirtschaftlich gleichwertigen Ersatz erhalten, der den Sachwertverlust ausgleicht. Der Wiederbeschaffungswert im eigentlichen Sinne erfaßt aber nicht auch den Schaden, der dem Geschädigten entstehen kann, wenn er bei einem (eventuellen) Wiederverkauf des Ersatzwagens deshalb einen geringeren Preis erzielt, weil es sich bei einem gebraucht gekauften Fahrzeug dann notwendigerweise stets um einen Zweithandwagen handelt. ...
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|