Auf die Berufung des Klägers wird das am 20.07.2023 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Cottbus, Az.:
Das am 10.01.2022 verkündet Versäumnisurteils wird aufrechterhalten soweit die Beklagten darin als Gesamtschuldner verurteilt worden sind,
den Kläger von den Ansprüchen aus der Reparaturrechnung des Autohauses (Name 01"), (Adresse 01") gemäß der Rechnung Nr. ... vom 03.01.2020 in Höhe von 9.225,79 € freizustellen,
den Kläger von den Gebührenansprüchen der ("Name 02") GmbH, (Adresse 02") gemäß der Rechnung Nr. ... vom 21.11.2019 Höhe von 782,54 € freizustellen,
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