OVG Sachsen - Urteil vom 10.09.2024
2 A 332/22
Normen:
StVO § 9 Abs. 3 S. 1; StVO § 9 Abs. 5;
Vorinstanzen:
VG Leipzig, vom 18.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 1860/20

Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Verursachung eines Schadens am Dienstfahrzeug durch Amtspflichtverletzung eines Polizisten

OVG Sachsen, Urteil vom 10.09.2024 - Aktenzeichen 2 A 332/22

DRsp Nr. 2025/429

Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Verursachung eines Schadens am Dienstfahrzeug durch Amtspflichtverletzung eines Polizisten

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 18. Mai 2022 - 8 K 1860/20 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

StVO § 9 Abs. 3 S. 1; StVO § 9 Abs. 5;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen seine Inanspruchnahme zum Ersatz des Schadens, der dem Beklagten bei einem Verkehrsunfall an einem Dienstfahrzeug entstanden ist.

Der Kläger steht als Polizeimeister im Dienst des Beklagten. Am 3. April 2018 gegen 13.45 Uhr kam es in L...... (P................-Straße Richtung S..........straße Höhe Hausnummer 50a, ca. 250 m nach der Straßenbahnhaltestelle "J............") zu einer Kollision zwischen dem vom Kläger geführten Dienstfahrzeug (VW Passat) und einer in gleicher Richtung fahrenden Straßenbahn, als der Kläger bei einem nach links gerichteten Wendemanöver die in der Mitte der Straße verlaufenden Straßenbahnschienen überqueren wollte. Beide Fahrzeuge wurden beschädigt, der Beifahrer des Klägers erlitt leichte Verletzungen. Das Wendemanöver war erfolgt, um auf der Gegenfahrbahn eine Radfahrerin zu kontrollieren, die während der Fahrt telefoniert hatte.