LG Wiesbaden, vom 23.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 1096/20
Schadensersatz nach einem VerkehrsunfallFahrgassen auf Parkplätzen grundsätzlich keine dem fließenden Verkehr dienenden StraßenPrinzip der gegenseitige RücksichtnahmeStraßencharakter von FahrspurenSchaffung und Aufrechterhaltung eines (quasi) fließenden Verkehrs
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.06.2022 - Aktenzeichen 17 U 21/22
DRsp Nr. 2022/11613
Schadensersatz nach einem VerkehrsunfallFahrgassen auf Parkplätzen grundsätzlich keine dem fließenden Verkehr dienenden StraßenPrinzip der gegenseitige RücksichtnahmeStraßencharakter von FahrspurenSchaffung und Aufrechterhaltung eines (quasi) fließenden Verkehrs
1. Fahrgassen auf Parkplätzen sind grundsätzlich keine dem fließenden Verkehr dienenden Straßen und gewähren deshalb keine Vorfahrt. Kreuzen sich zwei dem Parkplatzsuchverkehr dienende Fahrgassen eines Parkplatzes bzw. eines Parkhauses, gilt für die herannahenden Fahrzeugführer das Prinzip der gegenseitige Rücksichtnahme (§ 1StVO), d. h. jeder Fahrzeugführer ist verpflichtet, defensiv zu fahren und die Verständigung mit dem jeweils anderen Fahrzeugführer zu suchen.
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