Die Berufung des Klägers gegen das am 14. April 2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck wird zurückgewiesen.
2}Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
3)Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem Verkehrsunfall.
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