Die Berufung des Klägers gegen das am 3. Oktober 1990 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsmittels.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert der Beschwer liegt unter 40.000 DM.
Die Parteien streiten um weiteren Ersatz von Verdienstausfall und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall vom xx. April 1985. Die alleinige Haftung der Beklagten für die bei diesem Unfallereignis verursachten materiellen und immateriellen Schäden des Klägers ist nicht umstritten.
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