Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9. Mai 1983 verkündete und mit Beschluss vom selben Tage berichtigte Urteil der Zivilkammer 24 des Landgerichts Berlin teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 43.226,28 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11. Mai 1981 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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