Die nunmehr 19-jährige Klägerin macht gegen die Beklagte als Haftpflichtversicherer des Halters eines Pkw Opel Kadett, amtliches Kennzeichen ..., Schmerzensgeldansprüche geltend. Sie wurde bei einem Unfall als Beifahrerin in diesem Pkw erheblich verletzt.
Die Klägerin fuhr am 01. Juni 1993 gegen 22.10 Uhr als Beifahrerin im Pkw Opel Kadett, amtliches Kennzeichen ... mit, der von dem beim Unfall tödlich verunglückten ... geführt wurde.
... fuhr mit seinem Pkw auf der Staatsstraße 232 von H. in Richtung A. Beim Überqueren der bevorrechtigten Staatsstraße 2138 kam es zum Zusammenstoß mit dem von links kommenden VW Golf, amtliches Kennzeichen ..., der von ... geführt wurde.
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