Der Kläger nimmt die Beklagten auf Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes, auf Ersatz seines Verdienstausfallschadens, Haushaltsführungsschadens sowie von Fahrtkosten und Zuzahlungskosten zu Krankengymnastik etc. aufgrund eines Verkehrsunfalls am 12.07.2002 in Anspruch. Darüber hinaus begehrt er die Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten hinsichtlich "des materiellen und immateriellen Zukunftsschadens.
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