BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 18.11.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 6167/91
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
OLG München, Urteil vom 23.01.1998 - Aktenzeichen 10 U 2663/97
DRsp Nr. 2007/17392
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
10000 DM [5000 EUR] Schmerzensgeld für Mann aus Verkehrsunfall wegen schwerem HWS-Trauma bei Instabilitäten im Segment C IV/C V mit knöchernen Veränderungen und einer MdE von 100 % für 38 Tage, von 50 % für 60 Tage, von 20 % für 120 Tage und von 10 % auf Dauer.Berücksichtigung fand insbesondere das erheblich über dem Durchschnitt liegenden Verschuldens des Schädiger.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Tatbestand:
Wegen des Tatbestandes wird gemäß § 543ZPO auf das Ersturteil Bezug genommen.
Entscheidungsgründe:
Die zulässige Berufung des Klägers hat Erfolg. Insgesamt stehen ihm 10.000 DM Schmerzensgeld zu, so dass das Ersturteil in Ziffer I auf 7.500 DM abzuändern war.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrssachen Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.