Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils, die zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung gewechselten Schriftsätze der Parteien, das Schreiben des Senats vom 17.10.1990 an die Parteien, die Schreiben des ... vom 29.11.1990 und vom 7.12.1990 sowie die Sitzungsniederschrift vom 4.1.1991 verwiesen.
Die zulässige Berufung ist teilweise begründet.
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