SchlHOLG - Beschluss vom 31.07.2024
7 U 48/24
Normen:
StVG § 7 Abs. 1;
Fundstellen:
MDR 2024, 1515
Vorinstanzen:
LG Flensburg, vom 10.05.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 256/23

Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Pkws während der Fahrt auf einem Autozug nach Sylt (Sylt-Shuttle)

SchlHOLG, Beschluss vom 31.07.2024 - Aktenzeichen 7 U 48/24

DRsp Nr. 2024/13778

Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Pkws während der Fahrt auf einem Autozug nach Sylt (Sylt-Shuttle)

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1;

Tatbestand

Sachverhalt:

Die Klägerin (eine GmbH) verlangt Schadensersatz wegen der Beschädigung ihres Pkws während der Fahrt auf einem Autozug nach Sylt (Sylt-Shuttle).

Am 24.8.2022 wurde der Pkw der Klägerin (Mercedes-Benz) in Niebüll auf den Autozug nach Westerland (Sylt) verladen. Im Pkw befanden sich der Geschäftsführer der Klägerin sowie die Zeugin H.. Entsprechend einer Lautsprecherdurchsage der DB als Betreiberin der Zugverbindung war im klägerischen Fahrzeug die Handbremse angezogen und ein Gang eingelegt. Hinter diesem Pkw stand ein Mercedes Sprinter mit französischen Kennzeichen, geführt vom Fahrer T.. Dieser Sprinter wurde von DB-Mitarbeitern vor der Fahrt angegurtet. Während des ersten Abschnitts der Fahrt des Zuges nach Sylt kam es zweimal dazu, dass nach einem Anfahren und Abstoppen des Zuges der Sprinter von hinten gegen das klägerische Fahrzeug stieß, die Gurte waren gerissen. Am Klägerfahrzeug entstand ein Schaden in Höhe ca. 20.000,-- €.