Auf die Berufung des Klägers wird das am 14.10.2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Gießen teilweise abgeändert. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 165.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.06.2013 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
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