Schadensersatz wegen Verschweigens der Nachlackierung eines gebrauchten PKW; Versäumung der Frist zur Anbringung der Anschlussberufung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2002 - Aktenzeichen 3 U 37/02
DRsp Nr. 2004/8830
Schadensersatz wegen Verschweigens der Nachlackierung eines gebrauchten PKW; Versäumung der Frist zur Anbringung der Anschlussberufung
»1. Eine Nachlackierung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, die dasselbe weder wirtschaftlich noch technisch und - bei vernünftiger Betrachtungsweise auch nicht optisch (hier nur mit Lackstärkemessgerät oder bei ganz subtiler Betrachtung erkennbar) - entwertet, stellt keinen Fehler der Kaufsache dar und verpflichtet den verkaufenden Händler nicht zum Schadensersatz.
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