1. Die Berufung des Klägers gegen das am 3. Februar 2023 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
3. Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
5. Der Wert des Streitgegenstandes für das Berufungsverfahren wird auf 6.500,- Euro festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um restlichen Schadensersatz aus einem Fahrzeugschaden.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|