Auf die Berufung des Klägers wird das am 11. März 2022 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Halle mit Ausnahme der über den Anspruch auf Zahlung von 1.753,76 EUR nebst Rechtshängigkeitszinsen ergangenen Entscheidung unter Einschluss des zugrunde liegenden Verfahrens teilweise aufgehoben und im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung
und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufung, an das Landgericht Halle zurückverwiesen.
Gerichtskosten für das Berufungsverfahren werden nicht erhoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
und beschlossen:
Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf die Gebührenstufe bis 155.000,00 EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger verlangt von der Beklagten für seine nach Erstvorstellung vom 24. August 2016 begonnene Wirbelsäulenbehandlung, in deren Verlauf er von den Orthopäden/Unfallchirurgen der Beklagten sechsmal operiert wurde, Schadensersatz, weil er ohne wirksame Einwilligung fehlerhaft behandelt worden sei.
1. 2.
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