1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ulm vom 08.07.2021, Az.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Ulm ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 15.280,21 €
I.
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