1. Die Beschwerde der Antragstellerin vom 09.01.2022, gerichtet gegen den Beschluss des Amtsgerichts Eberswalde vom 07.12.2021 (Az.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
3. Der Beschwerdewert beträgt bis zu 19.000 €.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
5. Der Senatsbeschluss vom 24.05.2022 wird auf Seite 2 unten wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit dahingehend gemäß §§
... mit Rang vor der Auflassungsvormerkung ...
korrekterweise
... mit Rang nach der Auflassungsvormerkung ...
heißen muss.
I.
Die 2006 geschlossene Ehe der Beteiligten ist seit dem ...2014 geschieden.
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