1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Langenburg vom 18.08.2023, Az.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Amtsgerichts Langenburg ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 1.668,86 EUR festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 31.07.2022 auf der Kreisstraße K2509 zwischen Gaggstatt und Wallhausen.
Der Kläger ist Eigentümer des Elektrofahrzeugs Tesla Model S mit dem amtlichen Kennzeichen xx - xx xxx, welches über einen sog. Ereignisdatenspeicher verfügt und mit Spiegel 2,189 Meter breit ist. Der Beklagte zu 2) ist Halter des PKW Opel Astra mit dem amtlichen Kennzeichen xx - xx xxx, welcher bei der Beklagten zu 3) haftpflichtversichert ist und am Unfalltag vom Beklagten zu 1) geführt wurde.
1. 2. 3. 1. 2. 3. 4.
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