Auf die Revision der Klägerin und die Revisionen der Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 10. August 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin macht unter dem Vorwurf einer Verkehrssicherungspflichtverletzung gegen die Beklagten aus übergegangenem Recht Schadensersatzansprüche des C. T. (im Folgenden: Geschädigter) wegen eines Fahrradunfalls geltend.
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