OLG München - Endurteil vom 06.12.2019
10 U 2554/19
Normen:
StVG § 17;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 06.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 10891/18

Schadensersatzansprüche nach einem VerkehrsunfallRückstufung in der VollkaskoversicherungFolge eines unfallbedingten Fahrzeugschadens

OLG München, Endurteil vom 06.12.2019 - Aktenzeichen 10 U 2554/19

DRsp Nr. 2020/46

Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Rückstufung in der Vollkaskoversicherung Folge eines unfallbedingten Fahrzeugschadens

Die Rückstufung in der Vollkaskoversicherung ist für den Geschädigten eine Folge seines unfallbedingten Fahrzeugschadens; dies gilt auch dann, wenn der Rückstufungsschaden auch infolge der Regulierung des vom Geschädigten selbst zu tragenden Schadensanteils eintritt.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers vom 22.05.2019 wird das Endurteil des LG München I vom 06.05.2019 (Az. 19 O 10891/18), abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich an das P. Zentrum I., Rechnungsnummer ...708, IBAN DE..., BIC:..., 500,00 EUR und an den Kläger 441,79 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.04.2018 zu bezahlen.

2.

Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.100,51 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 27.08.2018 zu bezahlen.

3. 4. 5. II. III. IV. V.