1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 05.11.2021 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Neuruppin, Aktenzeichen
2. Die Beklagten sind des von ihnen eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig, nachdem sie ihre Berufung zurückgenommen haben.
3. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 40 % und die Beklagten zu 60 %.
4. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Neuruppin ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vorstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 100.000 € festgesetzt.
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