Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer - vom 10. Januar 2022 geändert:
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 30.000 € festgesetzt.
I.
Die Antragsteller sind geschäftsansässig (... ... ...) im Gebäude ... ... in C-Stadt. Sie haben Stellplätze in einem Parkhaus in der Straße ... gemietet. Das Parkhaus grenzt rückseitig an das Haus ... ... an; es gibt einen direkten Zugang vom Kanzleigebäude in das Parkhaus. Die Antragsteller nutzen für die An- und Abfahrt mit ihren Kraftfahrzeugen regelmäßig die ....
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