I. Auf die Anhörungsrüge des Antragstellers wird das Beschwerdeverfahren 11 CS 24.995 fortgesetzt.
II. Der Beschluss des Senats vom 11. Juli 2024 - 11 CS 24.995 - wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 27. Mai 2024 nicht verworfen, sondern zurückgewiesen wird.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L und T.
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