I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis.
Mit rechtskräftigem Bußgeldbescheid vom 18. Juni 2019 verhängte das Bayerische Polizeiverwaltungsamt u.a. ein einmonatiges Fahrverbot gegen den Antragsteller, nachdem er am 1. Mai 2019 gegen 3:00 Uhr ein Anhaltesignal der Polizei missachtet und versucht hatte, der Polizei durch Beschleunigen seines Fahrzeugs auf über 180 km/h zu entkommen.
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