1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 10.08.2020 (Az.:
das Facebook-Profil des Klägers mit dem Namen "(X) (Y)" wieder freizuschalten und
an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.09.2020 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Wert des Berufungsverfahrens: 15.000,00 €
I.
Der Kläger gehört dem Bundesvorstand der NPD an, er ist Mitglied des Kreistages des Landkreises Oder-Spree. Im Rahmen seiner politischen Laufbahn war er Mitglied des Bundesvorstandes der Jugendorganisation der NPD, den JN (Junge Nationale). Diese ist als Jugendorganisation der NPD nicht selbst Partei.
Die Beklagte betreibt das Social Media Portal "Facebook".
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