Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10. November 2015 wird verworfen.
2.Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu der Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt; ferner hat es Maßnahmen nach §§ 69, 69a Abs. 1 StGB angeordnet. Hiergegen richtet sich die auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten. Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.
1. Die Überprüfung des Schuldspruchs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
2. Der Strafausspruch hat im Ergebnis Bestand.
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