FNA :
Fassung vom 05.03.2003
Zuletzt geändert durch:
Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12.05.2026 (BGBl. I Nr. 142)
Inhaltsverzeichnis
I. Verkehrsvorschriften
§ 1 Zulassung
§ 1 a Kraftfahrzeuge mit automatisierter Fahrfunktion
§ 1 b Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung automatisierter Fahrfunktionen
§ 1 c Evaluierung
§ 1 d Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen
§ 1 e Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion; Widerspruch und Anfechtungsklage
§ 1 f Pflichten der Beteiligten beim Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion
§ 1 g Datenverarbeitung
§ 1 h Nachträgliche Aktivierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
§ 1 i Erprobung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
§ 1 j Verordnungsermächtigung
§ 1 k Ausnahmen
§ 1 l Evaluierung
§ 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
§ 2 a Fahrerlaubnis auf Probe
§ 2 b Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit
§ 2 c Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt
§ 3 Entziehung der Fahrerlaubnis
§ 4 Fahreignungs-Bewertungssystem
§ 4 a Fahreignungsseminar
§ 4 b Evaluierung
§ 4 c Verbot der Täuschung über den Beteiligten an einem Verkehrsverstoß
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