BESCHLUSS
1. Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.
2. Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt.
Der sinngemäß gestellte Antrag,
die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 2. November 2006 wiederherzustellen und bezüglich der Zwangsgeldandrohung anzuordnen,
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