I.
Mit ihrem Antrag wendet sich die Antragstellerin gegen den Sofortvollzug einer Verpflichtung zur Entfernung u.a. eines Blaulichts von ihrem Pkw.
Die am 14.01.1959 geborene Inhaberin der Antragstellerin erhielt am 10.11.1994 vom Landratsamt die Erlaubnis nach §
Am 15.05.1997 wurde auf die Firma ein Fahrzeug Geländewagen Nissan, zugelassen und am 27.05.1997 in dessen Fahrzeugschein u.a. die Eignung zur Beförderung von Blutkonserven und deshalb die "Warnanlage Blau" als Sonderausstattung nach § 52 Abs. 3 Nr. 5 StVZO eingetragen.
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