Der Kläger parkte am 24. August 1997 seinen Pkw Mercedes Benz 300 SE in der H.-Straße in M. Auf dem Streifen zwischen den durch Bordstein abgesetzten Straßenrändern und den Bürgersteigen befinden sich auf beiden Seiten im Abstand von ca. 8 m gepflanzte, damals schon rd. 45-50 Jahre alte Platanen. Die Bäume waren noch bis vor 20-25 Jahren jährlich zurückgeschnitten worden. Später hat man sie durchtreiben lassen und den dadurch bewirkten atypischen Aufbau der Krone mit sehr langen, wenig beasteten und gleichrangigen Nebentrieben in Kauf genommen. 1995 waren die Platanen nochmals ausgeschnitten worden.
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