Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.03.2023 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hagen (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.337,99 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.02.2021 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 337,07 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 16 % und die Beklagte 84 %. Von den Kosten der Berufung tragen der Kläger 14 % und die Beklagte 86 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Parteien streiten um Ansprüche aus einer Vollkaskoversicherung.
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