Die Beschwerde der Antragsteller gegen Nr. 1 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Aachen vom 26. Juli 2024 wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu je 1/3.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.
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