Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO mit der klarstellenden Maßgabe zurückzuweisen, dass auch der Klageantrag zu 4) (Berufungsantrag zu 4) als unzulässig abgewiesen wird.
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte im Wege der Stufenklage auf Auskunft und Zahlung nach "Widerspruch" (richtig: Widerruf) eines im Jahr 2008 geschlossenen fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrags in Anspruch.
1. 2. a. b. c. d. e. 3. 4. 5.
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