I. Der Kläger wird darauf hingewiesen,
a)dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung gegen das am 29.11.2023 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hagen im schriftlichen Verfahren (§ 522 II ZPO) zurückzuweisen sowie
b)dass seine mit der Berufungsbegründung vorgenommene Klageerweiterung in Höhe von 549,34 € nebst anteiliger Zinsen mit der Zurückweisung seiner Berufung wirkungslos wird.
II. Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, insbesondere auch dazu, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird, innerhalb von 3 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
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