Tabelle: Vergleich Deutschland/Belgien

Autor: Weinand

 

Deutschland

Belgien

Reparaturkosten

ja

Erstattung gegen Vorlage einer quittierten Reparaturrechnung oder gegen Vorlage eines von der anderen Partei anerkannten Sachverständigengutachtens bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts

Totalschaden

ja

ja, unter Abzug des Restwerts; Kosten bis zur Klärung des Totalschadens bzw. der Verschrottung sowie Kosten für Verschrottung ersatzfähig

Abschleppkosten

ja

nur tatsächlich angefallene Abschleppkosten zu der dem Unfallort nächstgelegenen Werkstatt

Gutachterkosten

ja

nur wenn Gutachter von gegnerischer Versicherung, in Abstimmung mit dieser oder vom Gericht beauftragt worden ist - anderenfalls Erstattung kaum durchsetzbar

Wertminderung

ja

bei außergerichtlicher Regulierung kaum durchsetzbar; bei gerichtlicher Geltendmachung ist Rechtsprechung uneinheitlich: tendenziell nur pauschal bemessene Erstattung bis zu einem Betriebsalter von wenigen Jahren

Mietwagenkosten

ja

bei beruflicher oder privater Erfordernis, wobei 10%iger Abzug für Eigenersparnis möglich

Nutzungsentgang

ja

ja, bei Nachweis des tatsächlichen Ausfalls des Fahrzeugs sowohl für Privatfahrzeuge als auch gewerblich genutzte Fahrzeuge

Übernachtungs- und Stornokosten

ja

ja, bei Nachweis ihrer tatsächlichen Entstehung

Finanzierungskosten

ja

bei Nachweis, dass die Zahlung der Reparaturrechnung bzw. des Kaufpreises für Ersatzfahrzeug aus eigenen Mittel nicht möglich war

Gepäck- und Kleiderschaden

ja

ja

Nebenkosten

ja

ja, durch Pauschale