Autor: Weinand |
| Deutschland | Belgien |
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Reparaturkosten | ja | Erstattung gegen Vorlage einer quittierten Reparaturrechnung oder gegen Vorlage eines von der anderen Partei anerkannten Sachverständigengutachtens bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts |
Totalschaden | ja | ja, unter Abzug des Restwerts; Kosten bis zur Klärung des Totalschadens bzw. der Verschrottung sowie Kosten für Verschrottung ersatzfähig |
Abschleppkosten | ja | nur tatsächlich angefallene Abschleppkosten zu der dem Unfallort nächstgelegenen Werkstatt |
Gutachterkosten | ja | nur wenn Gutachter von gegnerischer Versicherung, in Abstimmung mit dieser oder vom Gericht beauftragt worden ist - anderenfalls Erstattung kaum durchsetzbar |
Wertminderung | ja | bei außergerichtlicher Regulierung kaum durchsetzbar; bei gerichtlicher Geltendmachung ist Rechtsprechung uneinheitlich: tendenziell nur pauschal bemessene Erstattung bis zu einem Betriebsalter von wenigen Jahren |
Mietwagenkosten | ja | bei beruflicher oder privater Erfordernis, wobei 10%iger Abzug für Eigenersparnis möglich |
Nutzungsentgang | ja | ja, bei Nachweis des tatsächlichen Ausfalls des Fahrzeugs sowohl für Privatfahrzeuge als auch gewerblich genutzte Fahrzeuge |
Übernachtungs- und Stornokosten | ja | ja, bei Nachweis ihrer tatsächlichen Entstehung |
Finanzierungskosten | ja | bei Nachweis, dass die Zahlung der Reparaturrechnung bzw. des Kaufpreises für Ersatzfahrzeug aus eigenen Mittel nicht möglich war |
Gepäck- und Kleiderschaden | ja | ja |
Nebenkosten | ja | ja, durch Pauschale |
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