Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichtes Berlin vom 12. Mai 2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.094,09 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7.5.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I. Der Kläger begehrt von der Beklagten die Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge und Herausgabe hieraus gezogener Nutzungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung.
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