Tschechische Anwälte

Autoren: Göppl/Pöhlmann

Aufgrund der 4. KH-Richtlinie kann der Schaden über den Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung im Heimatland des Geschädigten geltend gemacht werden.

Dem Geschädigten bleibt es aber unbenommen, einen tschechischen Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Regulierung zu beauftragen. Bei Klageerhebung ist selbstverständlich zurzeit noch ein dortiger Anwalt zu beauftragen.

Deswegen wird nachstehend die Anschrift eines Kollegen genannt, der auf die Regulierung von Verkehrsschäden spezialisiert ist und - vor allem - mit dem in Deutsch korrespondiert werden kann. Die Nennung dieses Kollegen soll jedoch nicht bedeuten, dass nicht auch andere tschechische Kollegen zur Vertretung ebenso bereit sind oder über ebensolche Fähigkeiten verfügen würden:

Kolin III

Rechtsanwalt Christian Bibelriether Politickych Veznu 98 28002 Kolin IIITschechienTel.: +420 321 910259869Fax: +420 321 315550115E-Mail: Advokat@advokanc.de