BGH - Urteil vom 08.11.1963
VI ZR 257/62
Normen:
BGB § 831 ;
Fundstellen:
VRS 26, 181
VersR 1964, 297

Überwachung von Kraftfahrern

BGH, Urteil vom 08.11.1963 - Aktenzeichen VI ZR 257/62

DRsp Nr. 1994/6194

Überwachung von Kraftfahrern

1. An den Nachweis des Kfz-Halters, er habe Auswahl und Überwachung eines Kraftfahrers einem bewährten und zuverlässigen höheren Angestellten übertragen (sog. dezentralisierter Entlastungsbeweis), sind erhöhte Anforderungen zu stellen. 2. Er hat sich zum mindesten von Zeit zu Zeit davon zu überzeugen, daß die allgemeinen Anweisungen über die Betriebssicherheit und Personalüberwachung auch durchgeführt werden. 3. Ein Entlastungsvorbringen, das darauf hinausläuft, die gesamte Betriebsführung sei einem zuverlässigen Geschäftsführer überlassen, ist von vornherein unzureichend.

Normenkette:

BGB § 831 ;

Hinweise:

bei langjähriger Zuverlässigkeit keine verdeckte Kontrollen nötig: BGH (V ZR 190/64) VersR 490, 1968; BGH VersR 1966, 364. ebenso BGH (VI ZR 35/55) VersR 1956, 382.

Fundstellen
VRS 26, 181
VersR 1964, 297