OLG Saarbrücken - Urteil vom 05.10.2011
5 U 90/11 - 17
Normen:
BGB § 123 Abs. 1; VVG § 47; VVG § 79 a.F.;
Fundstellen:
MDR 2012, 285
VersR 2012, 429
r+s 2013, 350
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 21.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 16/09

Umfang der Arglistanfechtung eines Unfallversicherungsvertrages bei Täuschung durch den Versicherungsnehmer und Versicherung mehrerer Personen

OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.10.2011 - Aktenzeichen 5 U 90/11 - 17

DRsp Nr. 2012/5740

Umfang der Arglistanfechtung eines Unfallversicherungsvertrages bei Täuschung durch den Versicherungsnehmer und Versicherung mehrerer Personen

Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung über Vorerkrankungen einer von mehreren versicherten Personen erfasst einen Unfallversicherungsvertrag als Ganzen nur dann, wenn der Versicherer ihn bei Offenbarung der Vorerkrankung insgesamt nicht abgeschlossen hätte.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.2.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 12 O 16/09 - wird zurückgewiesen.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 85.000 EUR festgesetzt.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 123 Abs. 1; VVG § 47; VVG § 79 a.F.;

Gründe:

I. Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem Unfallversicherungsvertrag.