Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 2. Februar 2011 - Az.:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.859,19 € zu zahlen, der Beklagte zu 1 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Januar 2010 und die Beklagten zu 2 und 3 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. Januar 2010.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner ferner verurteilt, an den Kläger 229,55 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen, der Beklagte zu 1 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Januar 2010 und die Beklagten zu 2 und 3 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. Januar 2010.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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