Auf die Berufung des Klägers wird der Rechtsstreit unter Aufhebung des Urteils der 27. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 21.05.2010 zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen.
Die Entscheidung über die Kosten der Berufung bleibt dem Landgericht vorbehalten.
I.
Der Kläger begehrt im vorliegenden Rechtsstreit die Feststellung der gesamtschuldnerischen Verpflichtung der Beklagten, ihm sämtliche materiellen und immateriellen Schäden aus dem Verkehrsunfall vom ... Juli 2009 in der ...straße, Stadt1, zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen.
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