1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 02.04.2014 -
2. Von den erstinstanzlichen Kosten tragen der Kläger 37 % und die Beklagte 63 %, von den Kosten des Berufungsverfahrens der Kläger 66 % und die Beklagte 34 %.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im vorliegenden Berufungsverfahren nach einem Teilurteil vom 30.04.2015 noch über Ansprüche des Klägers auf einen Bonus 2012/2013 sowie eine Gehaltserhöhung.
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