Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17. März 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin, eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, nimmt die beklagte Bank auf Rückzahlung von Beträgen in Anspruch, die sie auf Grundlage von drei Zinssatz-Swap-Verträgen an die Beklagte gezahlt hat.
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