Die Verfahren 11 CE 19.2319 und 11 C 19.2320 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II.Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
III.Der Antragsteller trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren.
IV.Der Streitwert für das Verfahren 11 CE 19.2319 wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller verfolgt mit der Beschwerde seinen Eilantrag auf Umschreibung seiner tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B in eine deutsche Fahrerlaubnis und den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für seine diesbezügliche Klage weiter.
Am 17. Juni 2008 stellte ihm die zuständige Behörde in Most, Tschechische Republik, einen bis 17. Juni 2018 befristeten Führerschein mit der Nummer ED . aus. Darin ist unter Nummer 8 ein Wohnsitz in Most eingetragen. Aus Spalte 10 ergibt sich, dass die Fahrerlaubnis am 17. Juni 2008 unbefristet erteilt worden ist.
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