Der Kläger begehrt die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse T.
Der Kläger erwarb am 12. Oktober 1988 (durch Umschreibung seiner früheren polnischen Fahrerlaubnis) eine Fahrerlaubnis der (alten) Klassen 1 und 3. Die Fahrerlaubnis der Klasse 3 wurde auf seinen Antrag am 25. Juni 1999 auf eine Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1, C1E, M, S und L umgestellt und ihm wurde ein Führerschein im sog. Scheckkartenformat ausgestellt.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|