OLG Dresden - Urteil vom 06.08.2024
4 U 495/24
Normen:
VVG § 203; ZPO § 253; ZPO § 263;
Vorinstanzen:
LG Leipzig, vom 14.03.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 563/23

Umstellung der Klage in der Berufungsinstanz von einem Feststellungsantrag auf Unwirksamkeit einer Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung auf Limitierung der Neufestsetzung der Prämie

OLG Dresden, Urteil vom 06.08.2024 - Aktenzeichen 4 U 495/24

DRsp Nr. 2024/12021

Umstellung der Klage in der Berufungsinstanz von einem Feststellungsantrag auf Unwirksamkeit einer Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung auf Limitierung der Neufestsetzung der Prämie

1. Die Umstellung der Klage in der Berufungsinstanz von einem Feststellungsantrag auf Unwirksamkeit einer Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung auf Limitierung der Neufestsetzung der Prämie durch Vergabe entsprechender Mittel kann eine zulässige Klageänderung darstellen. 2. Die Beweislast, dass eine Limitierungsmaßnahme den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht, trägt der Versicherungsnehmer. 3. Legt der Versicherer die sich hierauf beziehenden Unterlagen vor, ist es an der Stelle des Versicherungsnehmers, seine Behauptung zu substantiieren. Eine Erläuterung dieser Unterlagen oder gar ein geschlossenes Limitierungskonzept kann er nicht verlangen.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichtes Leipzig vom 14.03.2024 - 3 O 563/23 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Beschluss:

Der Streitwert wird auf bis zu 7.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 203; ZPO § 253; ZPO § 263;

Gründe

I.

1. a) b) c) d) e) f) g) h) 2. 3. "1) a) b) c) d) e) f) g) h)