1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichtes Leipzig vom 14.03.2024 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf bis zu 7.000,00 € festgesetzt.
I.
1. a) b) c) d) e) f) g) h) 2. 3. "1) a) b) c) d) e) f) g) h)
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